
Die SEC legt wichtige Beschränkungen für die Werbung und Verkaufsförderung von Online-Investmentangeboten fest, um Fairness und Transparenz zu gewährleisten. Hier geben wir Ihnen Hinweise, wie Sie Ihre Reg A+- oder Reg D-Kapitalerhöhung bewerben und gleichzeitig die SEC-Regeln einhalten.
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Verfügbarkeit der Angebotsunterlagen. Wenn ein potenzieller Investor die Angebotsseite aufruft, muss der Angebotsprospekt bzw. das Private Placement Memorandum (PPM) mit maximal einem Klick erreichbar sein. Die SEC fordert einen anklickbaren Link zu den Angebotsunterlagen, der in unmittelbarer Nähe aller Investitionsbuttons gut sichtbar ist.
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Zukunftsgerichtete Aussagen : Generell sollten Sie Prognosen zu zukünftigen Ereignissen vermeiden. Beispielsweise können Sie nicht vorhersagen, wann Sie in den XYZ-Markt expandieren oder wann ein neues Produkt ausgeliefert wird. Sie können weder den Zeitpunkt zukünftiger Skalierungsmaßnahmen noch zukünftiger behördlicher Genehmigungen behaupten oder vorhersagen. Die SEC ist bei Reg D weniger streng und bei Reg A+ restriktiver.
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Nutzen Sie externe Quellen: In einem Reg A+ Bericht dürfen Sie die Umsatzwachstumsrate Ihres Unternehmens über fünf Jahre nicht prognostizieren. Sie können jedoch Diagramme oder Daten zur Wachstumsrate des von Ihnen bedienten Marktes einfügen, sofern Sie direkt neben den Informationen einen anklickbaren Link zu einer glaubwürdigen externen Quelle bereitstellen. Dadurch liefern Sie dem Investor Belege, die es ihm ermöglichen, selbst zu dem Schluss zu gelangen, dass Ihr Unternehmen gute Wachstumsaussichten hat. (Im Fall von Reg D erlaubt die SEC die Angabe des prognostizierten internen Zinsfußes (IRR) und der prognostizierten Geschäftsentwicklung, sofern ein deutlicher Warnhinweis verwendet wird.)
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Falls Werbematerialien zukunftsgerichtete Aussagen enthalten: Diese müssen einen Warnhinweis enthalten, dass die tatsächlichen Ergebnisse abweichen können. Die Aussagen müssen als zukunftsgerichtet gekennzeichnet und auf Grundlage der verfügbaren Informationen plausibel sein.
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Übertreibungen vermeiden : Übermäßig werbliche oder übertriebene Formulierungen wie „Revolutioniert den XYZ-Markt“, „Einmalige Gelegenheit“ oder „Garantierter Erfolg“ sind nicht zulässig. Die Sprache sollte professionell, klar und sachlich bleiben, ohne jegliche Übertreibung.
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Keine irreführenden Aussagen : Marketinginhalte dürfen keine falschen oder irreführenden Angaben zu wesentlichen Tatsachen enthalten. Alle Aussagen müssen korrekt, nachvollziehbar und nicht übertrieben sein. Wenn etwas geplant ist, aber aktuell noch nicht umgesetzt wird, darf nicht behauptet werden, es sei bereits verfügbar.
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Ausgewogene Darstellung : Werbematerialien müssen ein ausgewogenes Bild der Investition vermitteln. Sie sollten Risiken und potenzielle Vorteile hervorheben und sicherstellen, dass Anleger umfassend informiert sind.
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Vergleichende Aussagen : Werden in den Unterlagen Vergleiche des Angebots mit anderen Anlagen oder Unternehmen angestellt, müssen diese fair und nicht irreführend sein. Die Vergleiche müssen auf nachprüfbaren Daten beruhen und dürfen keine falschen Eindrücke erwecken.
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Keine Prominentenwerbung ohne Offenlegung : Werden Prominente als Werbeträger eingesetzt, muss die Beziehung zwischen dem Werbeträger und dem Unternehmen offengelegt werden. Diese Offenlegung darf die Höhe der Zahlungen nicht verharmlosen, sondern muss sie vielmehr übertreiben. Dies stellt sicher, dass Investoren mögliche Verzerrungen erkennen.
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Gleiche Verfügbarkeit von Informationen : Bei einem Reg-A+-Angebot müssen Sie, falls Sie einem Anleger Informationen zur Verfügung stellen, die nicht bereits auf der Angebotsseite oder in den Angebotsunterlagen offengelegt sind, diese Informationen innerhalb von 48 Stunden nach Angebotsabgabe gut sichtbar auf der Angebotsseite veröffentlichen, damit alle potenziellen Anleger gleichermaßen informiert sind. Dies ist eine wichtige Anforderung, deren Einhaltung Sie unbedingt beachten müssen. Treffen Sie eine bewusste Entscheidung, bevor Sie eine neue Frage beantworten: Möchten Sie diese Frage und Ihre Antwort öffentlich veröffentlichen? Wenn nicht, lehnen Sie die Beantwortung höflich ab. Bei Reg-D-Angeboten schreibt die SEC keine gleiche Informationsverfügbarkeit vor. Es ist jedoch auch bei Reg D von Vorteil, gleiche Informationsverfügbarkeit zu gewährleisten, um das Risiko künftiger Rechtsstreitigkeiten zu reduzieren.
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Keine Renditegarantie : Formulierungen, die auf garantierte oder zugesicherte Renditen hindeuten, sind verboten. Begriffe wie „sichere Anlage“, „garantierter Gewinn“ oder „risikofrei“ sind nicht zulässig.
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Keine Marktmanipulation : Die Kommunikation darf den Markt nicht unzulässig beeinflussen oder eine künstliche Nachfrage nach den Wertpapieren erzeugen.
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Haftungsausschluss : Sämtliches Werbematerial muss einen Haftungsausschluss enthalten, der klar auf den spekulativen Charakter der Anlage, potenzielle Risiken und den Hinweis hinweist, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit kein Indikator für zukünftige Ergebnisse ist.
Für weitere Details und Informationen zum Zeitplan von Reg A+ klicken Sie hier.
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Rod Turner
Rod Turner ist Gründer und CEO von Manhattan Street Capital, dem führenden Wachstumskapitaldienst für reife Start-ups und mittelständische Unternehmen zur Kapitalbeschaffung nach Regulation A+. Turner hat eine Schlüsselrolle beim Aufbau erfolgreicher Unternehmen gespielt, darunter Symantec/Norton (SYMC), Ashton Tate, MicroPort, Knowledge Adventure und mehr. Er ist ein erfahrener Investor, der ein Venture-Capital-Geschäft (Irvine Ventures) aufgebaut und Angel- und Mezzanine-Investitionen in Unternehmen wie Bloom, Amyris (AMRS), Ask Jeeves und eASIC getätigt hat.
www.ManhattanStreetCapital.com
Manhattan Street Capital, 5694 Missionszentrum Rd, Suite 602-468, San Diego, CA 92108.















