Wie in Regulation S des US Securities Act von 1933 definiert
US-Person.
(1) „US-Person“ bedeutet:
(i) Jede natürliche Person mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten;
(ii) Jede nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten gegründete oder eingetragene Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft;
(iii) Jeder Nachlass, dessen Testamentsvollstrecker oder Verwalter eine US-Person ist;
(iv) Jeder Trust, dessen Treuhänder eine US-Person ist;
(v) Jede Vertretung oder Zweigstelle eines ausländischen Unternehmens mit Sitz in den Vereinigten Staaten;
(vi) Jedes nicht diskretionäre Konto oder ähnliche Konto (außer einem Nachlass oder Trust), das von einem Händler oder anderen Treuhänder zugunsten oder auf Rechnung einer US-Person geführt wird;
(vii) Jedes diskretionäre Konto oder ähnliche Konto (außer einem Nachlass oder einem Trust), das von einem Händler oder anderen Treuhänder gehalten wird, der in den Vereinigten Staaten gegründet, eingetragen oder (bei natürlichen Personen) dort ansässig ist; Und
(viii) Jede Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, wenn:
(A) nach den Gesetzen einer ausländischen Gerichtsbarkeit organisiert oder eingetragen; Und
(B) Von einer US-Person hauptsächlich mit dem Zweck gegründet, in Wertpapiere zu investieren, die nicht nach dem Gesetz registriert sind, es sei denn, sie wurde von akkreditierten Anlegern (wie in §230.501(a) definiert) gegründet oder gegründet und befindet sich in deren Besitz, bei denen es sich nicht um natürliche Personen handelt , Nachlässe oder Trusts.