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Welche Berichte muss ich bei der SEC einreichen, nachdem mein Reg A+ abgeschlossen ist?

Wenn ein Tier-1-Emittent der Kategorie „Reg A+“ seine Registrierung „Reg A+“ abschließt, muss er ein Formular 1-Z einreichen, in dem unter anderem die Höhe des eingeworbenen Kapitals angegeben ist.
Tier-2-Emittenten müssen nicht angeben, wie viel Kapital sie aufgenommen haben.

Reg A+-Berichte
Reg A+ Emittenten unterliegen laufenden Meldepflichten:

(1) Jahresabschlussprüfungen auf Formular 1-K; (Einschließlich des geprüften Jahresabschlusses für das abgelaufene Jahr (auf US-GAAP-Ebene). Das Formular 1-K muss eingereicht werden innerhalb von 120 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres des Emittenten

(2) Halbjahresberichte auf Formular 1-SA; (Keine Prüfung des Jahresabschlusses erforderlich, US-GAAP-Format muss verwendet werden.) Das Formular 1-SA muss eingereicht werden innerhalb von 90 Tagen nach Ende der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres des Emittenten.

(3) aktuelle Berichte auf Formular 1-U (aktuelle Berichte sind für den Fall, dass eine wesentliche Änderung im Geschäft eintritt – wie z. B. die Einstellung eines neuen VP Sales); Das Formular 1-U muss eingereicht werden innerhalb von 4 Werktagen nach der Veranstaltung.  

(4) Sonderfinanzberichte auf Formular 1-K und Formular 1-SA, Formulare 1-A, 1-K werden alle über EDGAR eingereicht.