Was deckt ein Reg D Angebot ab?
Nach dem Securities Act von 1933 muss jedes Unternehmen sein Angebot bei der SEC registrieren, um seine Aktien verkaufen zu können. Es gibt Situationen, in denen die Ausnahmen es den Unternehmen ermöglichen, ihre Aktien ohne SEC-Registrierung zu verkaufen. Eine solche Ausnahme ist die Verordnung D oder die Verordnung D.
Reg D sieht drei Ausnahmen von der Registrierungspflicht vor: Regel 504, Regel 505 und Regel 506. Für Online-Equity-Crowdfunding ist Regel 506 von größter Bedeutung und gliedert sich in zwei Varianten: 506B und 506C. In beiden Fällen dürfen nur akkreditierte Anleger investieren. Da Reg D 506C der Öffentlichkeit einen besseren Online-Zugang zu Angeboten ermöglicht, akzeptiert Manhattan Street Capital 506C-Angebote auf seiner Plattform.
Mit einem 506C-Angebot kann das Unternehmen unbegrenzt Kapital beschaffen, jedoch nur von akkreditierten Anlegern.
- Es ist den ausstellenden Unternehmen gestattet, ihre Angebote zu bewerben und zu bewerben.
- Die Emittentenunternehmen müssen Schritte unternehmen, um zu verifizieren, dass die Investoren tatsächlich akkreditiert sind.
- Obwohl sich die Unternehmen nicht bei der SEC registrieren müssen, müssen sie ein Formular D einreichen, das Informationen über das Angebot des Unternehmens, die Promoter, die Unternehmen selbst und einige weitere Informationen zu den Angeboten enthält.
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