Regulation S bietet eine SEC-konforme Möglichkeit für Nicht-US- und US-Unternehmen, Kapital außerhalb der USA zu beschaffen. Es ist nicht erforderlich, ein Unternehmen in den Vereinigten Staaten von Amerika zu haben, um Regulation S zu verwenden.
Ein Regulation-S-Angebot kann Aktien- oder Schuldtitel ausgeben. Ein Unternehmen, das sein Angebot unter Reg S macht, kann auch eine andere Online-Methode verwenden, um Kapital von US-Investoren zu beschaffen – normalerweise Reg D 506 C or Regel 144A.
Unterschiede zwischen Regel S und Regel D:
Regulation S Investoren von außerhalb der USA können von sein jedes Vermögensniveaus, was für den Investor und das Unternehmen, das Kapital aufnimmt, viel einfacher ist als bei einem Angebot nach Regulation D. Reg S ist eine hervorragende Ergänzung zu Reg D, da Reg S es Nicht-US-Anlegern ermöglicht, in ein US-Unternehmen oder ein Nicht-US-Unternehmen zu den gleichen Reg D-Bedingungen zu investieren, aber mit keine Anforderung akkreditierte (wohlhabende) Investoren zu sein. Häufig akzeptiert ein Unternehmen, das Kapital aufbringt, einen niedrigeren Mindestinvestitionsbetrag von Reg S-Investoren als von Reg D-Investoren.
Anforderungen an Regel S:
Gemäß Vorschrift S müssen das Anlageangebot und der Verkauf an Anleger erfolgen, die dies sind außerhalb der USA, und US-Anlegern dürfen die Bedingungen für Nicht-US-Anleger nicht angezeigt werden.*
Für Reg S-Angebote ist keine SEC-Registrierung erforderlich, aber es müssen geeignete Methoden und bewährte Verfahren befolgt werden. Wir ziehen einen Anwalt hinzu, der ein Private Placement Memorandum (PPM) und einen Zeichnungsvertrag für Ihr Angebot verfasst – dies beschreibt die Investition in rechtlicher und finanzieller Hinsicht. Mit dem PPM- und Abonnementvertrag können Sie über unsere Plattform online Geld sammeln, wenn wir uns beide für eine Zusammenarbeit entscheiden.
Wofür kann die Verordnung S noch verwendet werden?
Regulation S kann auch in Kombination mit Angeboten nach Regel 144A verwendet werden. In diesem Fall muss es sich bei den US-Anlegern um institutionelle Anleger handeln, und sie sind unmittelbar nach ihrer Investition liquide. Das Wertpapier kann für Handelszwecke dieser Institutionen an Börsen namens ATS (Alternative Trading Systems) mit weniger Offenlegungs- und Berichtspflichten als an großen Börsen wie der NASDAQ und NYSE und zu geringeren Kosten notiert werden. Nicht-US-Anleger sind liquide und können an Nicht-US-Anleger verkaufen, und nach einem Jahr können sie an US-Anleger verkaufen. Regel 144A funktioniert nur, wenn das Wertpapier des ausgebenden Unternehmens institutionelle Anleger anspricht. Kontaktieren Sie uns! Weitere Einzelheiten zu Regel 144A. Manhattan Street Capital wird sein Angebote nach Regel 144A machen.
*Die Website-Software von Manhattan Street Capital überprüft automatisch den Standort potenzieller Investoren und lässt den Investor ihren Platz zertifizieren, bevor ein Nicht-US-Investor das Reg S-Angebot sehen kann.
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