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Welche Finanzierung ist unter Reg A + nicht erlaubt?

Welche Finanzierung ist unter Reg A + nicht erlaubt?

RegA + erlaubt keine Finanzierung für folgende:

  • Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb der USA oder Kanadas. Es ist in Ordnung, den Hauptsitz in den USA oder Kanada für internationale Unternehmen zu verlegen oder einzurichten.
  • Investmentgesellschaften im Sinne des Investment Company Act von 1940. Reine Risikokapitalfirmen können Reg A + nicht verwenden. VC-Firmen, die sind Schuldenbasiert (mindestens 60% Schuldenbestand) zulässig Um Reg A + unter bestimmten Umständen zu verwenden, fragen Sie uns und Ihren Wertpapieranwalt.
  • Öffentliche Firmen. Berichtspflichtige und nichtberichtspflichtige öffentliche Unternehmen dürfen die Vorschrift A + anwenden.
  • Entwicklungsphase Unternehmen ohne Business-Plan oder Zweck.
  • Unternehmen, die bruchstückhafte, ungeteilte Anteile an Öl-, Gas- oder Mineralrechten vergeben.
  • Unternehmen disqualifiziert nach den Regeln des "schlechten Akteurs".

Das ist es. Wenn Ihr Unternehmen nicht unter diese Ausschlüsse fällt, sind Sie berechtigt.