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Reg A+ SEC-Meldepflichten

Beachten Sie, dass die unten beschriebenen Meldepflichten für Unternehmen gelten, die ein Angebot von Reg A+ zur Kapitalbeschaffung nutzen und dies tun nicht Liste auf der NASDAQ, NYSE oder dem OTCQX. (Wenn Unternehmen Reg A + verwenden, um an der NASDAQ oder NYSE zu notieren, müssen sie nach der Auflistung vierteljährliche Audits auf PCAOB-Ebene durchführen).

Beachten Sie, dass diese Meldepflichten gelten während des Angebots von Reg A + und nach Abschluss der Kapitalerhöhung fortgesetzt werden.

Diejenigen, die im QX aufgeführt sind, müssen vierteljährlich Finanzberichte des Managements erstellen, müssen jedoch weiterhin nur eine jährliche Prüfung nach US-GAAP durchführen.

Unternehmen, die ihre Reg A+ vervollständigen und nirgendwo gelistet sind (oder diese Liste im OTCQB oder in einem ATS - Alternative Trading System) haben die nachfolgend beschriebenen Meldepflichten.

Formular 1-K - Jährliche Prüfung

Die jährliche Prüfung auf Formblatt 1-K erfordert die Offenlegung und Erörterung von Informationen über den Geschäftsbetrieb, Transaktionen mit verbundenen Parteien, Vergütungsdaten, das wirtschaftliche Eigentum an stimmberechtigten Wertpapieren, die Identifizierung von Direktoren, leitenden Angestellten und bedeutenden Mitarbeitern, die Erörterung und Analyse des Managements (MD & A) und die geprüfter Jahresabschluss (auf US-GAAP-Ebene). Die jährlichen Audits müssen aktualisierte Informationen über enthalten Verordnung A + Angebote im Jahr durchgeführt.

Das Formular 1-K muss ausgefüllt werden innerhalb von 120 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres des Emittenten

Formular 1-SA – Halbjahresbericht (für Unternehmen, die nicht an der NASDAQ oder NYSE notiert sind)

Halbjahresberichte auf Formular 1-SA erfordern die Offenlegung und Erörterung von Jahresabschlüssen für den anwendbaren Sechsmonatszeitraum, einschließlich MD&A im US-GAAP-Format. Für die in Form 1-SA enthaltenen Jahresabschlüsse ist keine Prüfung erforderlich.

Das Formular 1-SA muss eingereicht werden innerhalb von 90 Tagen nach Ende der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres des Emittenten.

Formular 1-U - Aktueller Bericht

Die Emittenten müssen Folgendes offenlegen:

  • Grundlegende Änderungen.
  • Konkurs oder Entgegennahme. 
  • Wesentliche Änderung der Rechte der Wertpapierinhaber. 
  • Änderungen im zertifizierenden Buchhalter des Emittenten. 
  • Bestimmte nicht registrierte Verkäufe von Beteiligungspapieren.
  • Änderungen in der Kontrolle des Emittenten.
  • Die Abreise der Schlüsseloffiziere. 

Das Formular 1-U muss eingereicht werden innerhalb von 4 Werktagen nach der Veranstaltung.  

Formular 1-Z - Beenden Sie den Bericht

Wenn eine Tier 1 Wenn der Emittent seine Reg A + ausfüllt, muss er ein Formular 1-Z einreichen, in dem unter anderem die Höhe des aufgenommenen Kapitals angegeben ist. Das Formular 1-Z muss eingereicht werden innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung oder Abschluss eines Tier 1 Regulation A + -Angebots.

Reg A + Tier 2 Emittenten müssen nach Abschluss des Angebots keinen 1-Z-Bericht einreichen.

 

Zugehöriger Inhalt:

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Dies ist keine Rechtsberatung.