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Muss ich mein Unternehmen öffentlich nehmen, um die Verordnung A + zu verwenden?

Muss ich mein Unternehmen nutzen, um die Verordnung A + zu nutzen? ?

 

 

 

Die Frage ist; muss ich mein Unternehmen öffentlich machen? Verordnung A +?

Die Antwort lautet Nein. Sie können festlegen, dass Ihr Unternehmen nicht auf einem Marktplatz gelistet wird, und Ihre Aktien sind dann nicht öffentlich. Gemäß Vorschrift A + können Sie Ihre Aktien nach dem Angebot liquide machen, dies ist jedoch nicht erforderlich. Bei Tier-1-Angeboten besteht die einzige Meldepflicht nach dem Angebot darin, der SEC wesentliche Änderungen im Geschäft zu melden.

Im Falle eines Tier 2-Angebots ist es optional, es an einem der OTC-Märkte aufzulisten, aber es ist nur optional, es ist keine Anforderung. Wenn Ihr Angebot die NASDAQ- oder NYSE-Anforderungen erfüllt, können Sie Ihr Unternehmen auflisten. Die Reg A + -Aktien können nach dem Angebot liquide sein. Wenn Sie sich nicht für die Notierung Ihres Unternehmens entscheiden, müssen Sie der SEC noch einige Meldepflichten auferlegen: Bei einem Tier 2-Angebot dann alle sechs Monate Sie müssen die Umsätze und Gewinne des Unternehmens melden und einmal im Jahr geprüfte Finanzdaten erstellen. Wenn sich das Geschäft im Status erheblich ändert, müssen Sie dies ebenfalls melden. Das ist die Summe im Fall von Tier 1 und Tier 2.

 

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